Bei einer ärztlich verordneten logopädischen Behandlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres berechnen die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 Euro und 10% des Rezeptwertes. In bestimmten Fällen ist eine Übernahme der Kosten über das Jugendamt bzw. Sozialamt möglich.
Bei Erwachsenen ist eine Befreiung der Zuzahlung unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
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– Theodor Fontane
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Selbstständiger in der Logopädie
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